Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Förderzentrum Ost ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Förderzentrums www.foerderzentrum-ost.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir durch eigene Bewertung.
Aufgrund der eigenen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Für die Anwendungen gelten u. a. noch die nachstehend aufgeführten Sachverhalte:
• Einige Bilder, Grafiken, Buttons und Links haben keine oder keine aussagekräftigen Alternativ- oder Linktexte.
• Einige Funktionen werden von Screenreadern nicht richtig vorgelesen.
• Einige Bedienelemente sind noch nicht vollumfänglich mittels Tastatur nutzbar.
Die aufgeführten Probleme werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. Oktober 2022 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, können Sie für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen das Formular zur Barrierefreiheit nutzen.
Falls Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen, können Sie uns diese melden:
Förderzentrum Ost
Gereonstr. 82
41747 Viersen
E-Mail: Klick zum E-Mail senden
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: